Stöckl GesmbH
A-3331 Kematen/Ybbs
Heide, 25. Straße 1
Tel: +43/(0)7448/2178-0
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen (gilt für Geschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz nur soweit, als diese Bedingungen nicht im Widerspruch zu diesem Gesetz stehen).
I. Allgemeines
1) Wir arbeiten ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen.
Der Käufer anerkennt diese Geschäftsbedingungen als für ihn
verbindlich sowohl für den vorliegenden Fall, als auch für alle zukünftigen
Verträge mit uns und verzichtet auf die Geltung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen.
2) Mündliche Nebenabreden sowie Abweichungen (z.B. Widersprüche,
Ergänzungen)
von den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden auch nicht durch unser
Schweigen oder unsere Lieferung, sondern nur bei ausdrücklicher schriftlicher
Bestätigung im besonderen Einzelfall und nur für das jeweilige Geschäft
Vertragsinhalt.
3) Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich,
wenn diese von uns gesondert schriftlich anerkannt wurden.
4) Für die vertraglichen Beziehungen und sich daraus ergebende Rechtsstreitigkeiten
gilt die Anwendbarkeit Österreichischen Rechtes als vereinbart.
5) Es gelten die einschlägigen Ö-Normen, insbesonderes die Ö-Norm
B 3000 und B 2218, sofern ihnen nicht durch nachstehende Bedingungen widersprochen
wird.
II. Anbote, Kostenvoranschläge, Aufträge
1) Unsere Anbote sind stets freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2) Lediglich schriftliche Kostenvoranschläge sind unter Vorbehalt des
Punktes III. der Geschäftsbedingungen verbindlich. Auftragsspezifische
Umstände, die außerhalb unserer Erkennbarkeit liegen, werden nicht
Inhalt des Kostenvoranschlages.
3) Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung
eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben. Einwendungen gegen
den Inhalt der Auftragsbestätigung sind binnen 1 Woche nach Erhalt der
Auftragsbestätigung bei sonstigem Verlust schriftlich geltend zu machen. Ä
nderungen und Ergänzungen der Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
III. Preise
1) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk. Zu den Preisen
kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.
2) Die Preise des Angebotes gelten nur bei Abnahme der gesamten bestellten
Menge. Unsere Preise fußen auf Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgabe.
Sofern nicht ausdrücklich schriftliche Festpreise vereinbart werden, sind
wir bei Veränderung der Kosten zwischen Anboterstellung und Lieferung
berechtigt, den Kaufpreis um den Differenzbetrag zu erhöhen.
IV. Zahlung
1) Wenn nicht gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung andere
Zahlungstermine vereinbart wurden, sind unsere Rechnungen binnen 30 Tagen ohne
jeden Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen werden jeweils auf die älteste
noch offene Forderung berechnet.
2) Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen
oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
3) Wir sind nicht verpflichtet Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen und ähnliches
in Zahlung zu nehmen. Im Fall der Annahme geschieht dies nur zahlungshalber
unter Vorbehalt des richtigen Einganges, sowie unter Berechnung der Inkasso-
und Diskontspesen, sowie der Wechselgebühren. Wechsel werden nur vorbehaltlich
der Diskontierungsmöglichkeit angenommen.
4) Bei Zahlungsverzug oder aus anderen wichtigen Gründen sind wir, auch
bei ursprünglich kreditiertem Kaufpreis berechtigt, die Erfüllung
zu verweigern. Zahlungen im voraus zu verlangen oder - auch ohne Rücktritt
vom Vertrag - die Ware zurückzufordern. Bei Vorliegen wichtiger Gründe,
insbesondere dann, wenn Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit
des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, eine unverzügliche
Sicherstellung für einen kreditierten Kaufpreis zu verlangen. Entspricht
der Käufer einem dieser erwähnten Verlangen nicht, oder gerät
der Käufer mit der Erfüllung einer Vertragspflicht in Verzug, wird
unsere Forderung, sowie alle bestehenden Forderungen einschließlich
der gestundeten, sofort fällig. Im Falle von Wechselprotest werden alle
laufenden Wechsel des Käufers ungeachtet des ursprünglichen Verfallstages
sofort fällig, wobei der Käufer alle diesbezüglichen Spesen,
Kosten und Wechselgebühren zu tragen hat. Ferner erteilt der Käufer
hiermit seine unwiderrufliche Zustimmung, daß wir die Waren in all diesen
Fällen auf seine Kosten ohne Präjudiz für unsere Rechte abholen.
Dasselbe gilt bei Zahlungseinstellung des Käufers oder bei Einleitung
eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches oder Konkursverfahrens über
sein Vermögen.
5) Bei Zahlungsverzug sind wir ferner berechtigt, nach unserer Wahl Verzugszinsen,
entweder in der Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der
Nationalbank oder in der Höhe der tatsächlichen Kosten unseres Bankkontokorrentkredites
in Anspruch zu nehmen.
6) Es sind uns alle auflaufenden Mahn- und Inkassospesen und Anwaltskosten
zu ersetzen.
V. Lieferung
1) Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Angegebene Liefertermine gelten nicht als Festtermine. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen,
die durch Umstände außerhalb unserer Einflußmöglichkeiten
bedingt sind (z.B. Krieg, Streit, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel,
Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von Behörden etc.)
entbinden uns für die Dauer und den Umfang der Behinderung von unserer
Verpflichtung zur Lieferung und Leistung, ohne daß dem Vertragspartner
ein Recht auf Schadenersatz zusteht.
2) Der Käufer hat für die ordnungsgemäß durchzuführenden
Lieferungen zumutbare Bedingungen sicherzustellen und für die Übernahme
und Sicherstellung der Ware am Liefer- bzw. Bestimmungsort zu sorgen. Kommt
der Käufer dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir
berechtigt, die Ware am Liefer- bzw. Bestimmungsort auf Gefahr und Kosten des
Käufers abzuladen. Bei Verkauf auf Abruf hat der Käufer die Ware
bei vereinbarter Abruffrist binnen 1 Monat nach Ablauf der Frist und ohne Vereinbarung
einer Abruffrist binnen 4 Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung abzurufen.
Schadenersatz wegen Nichtlieferung oder Lieferverzug ist auf die Fälle
vorzeitlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beschränkt.
VI. Transportkosten, Gefahrtragung
1) Die Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sobald sie für
den Käufer ausgesondert oder als für ihn bestimmt gekennzeichnet
worden ist, und wir den Käufer hiervon benachrichtigt haben.
2) Die Ware reist auf Gefahr und Rechnung des Käufers, und zwar auch dann,
wenn wir die Versandkosten und die Anfuhr übernommen haben, oder wenn
die Lieferung von einem anderen als dem Erfüllungsort erfolgt. Wir sind
berechtigt, auf Kosten des Käufers Transportversicherungen im handelsüblichen
Umfang abzuschließen, übernehmen aber dafür keine Gewähr
für
volle Schadensdeckung. Verzögert sich die Absendung der Ware aus Gründen,
die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware als ab Werk verkauft.
4) Die Vollständigkeit und Mängelfreiheit der Sendung ist sofort
zu überprüfen,
und Beschädigungen oder Fehlmengen sind vom Käufer auf dem Lieferschein
oder Frachtbrief zu vermerken und von dem mit der Versendung Beauftragten schriftlich
zu bestätigen.
VII. Gewährleistung
1) Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung gilt unsere Lieferungs-
und Leistungspflicht auch dann als ordnungsgemäß erfüllt, wenn
wir dem Käufer
Warenproben bzw. Muster zur Verfügung gestellt haben, die tatsächliche
Lieferung und Leistung davon zwar abweicht, aber der Qualitätssortierung
laut Ö-Norm B 3000 entspricht.
2) Ist die Ware >wie besehen< verkauft oder vor Versand vom Käufer
oder seinem Beauftragten besichtigt worden oder hat der Käufer die Ware
trotz unseres Verlangens nicht vorher besichtigt, so ist jegliche spätere
Beanstandung hinsichtlich Qualitätsbeschaffenheit, Maß und Gewicht
ausgeschlossen.
3) Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur vor, wenn wir sie ausdrücklich
und schriftlich als solche garantiert haben. Abweichungen, insbesondere hinsichtlich
der Oberflächenbeschaffenheit und der Farbtöne, sind im Rahmen der
handelsüblichen Toleranzen zulässig und begründen keine Mangelhaftigkeit.
4) Gewährleistungsansprüche werden von uns nur dann anerkannt, wenn
sie unverzüglich schriftlich, in jedem Fall jedoch spätestens innerhalb
von 5 Werktagen - falls nicht eine vorherige Mängelrüge möglich
und zumutbar ist - nach Eingang der Ware, jedenfalls aber vor Be-oder Verarbeitung
der Ware unter detaillierter Angabe der Art der Mängel und der bemängelten
Stückzahl geltend gemacht werden. Bei versteckten Mängeln gilt die
Frist von 5 Werktagen ab Entdeckung des Mangels.
5) Im Falle von Beanstandungen ist der Käufer bei sonstigem Verlust des
Gewährleistungsanspruches verpflichtet, die Ware anzunehmen, abzuladen
und getrennt nach kaufmännischen Grundsätzen zu lagern und zu pflegen,
bis die bemängelte Ware unsererseits an Ort und Stelle überprüft
wurde.
6) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nach erfolgter Bearbeitung
durch den Käufer oder Dritte sind jedenfalls ausgeschlossen. Im Falle
eines begründeten Gewährleistungsanspruches haben wir die Wahl, entweder
eine Instandsetzung oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Ein Anspruch auf
Wandlung oder Preisminderung besteht nicht.
VIII. Schadenersatzansprüche
1) Wir haften dem Käufer für den Schaden, der diesem durch unser
vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten oder das unserer Erfüllungsgehilfen
zugeführt wurde.
2) Wir haften nicht für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet.
Bei weiterer Veräußerung oder sonstiger, auch unentgeltlicher Weitergabe
unserer Ware an einen Unternehmer ist der Käufer verpflichtet, diesem
gegenüber
die vorstehende Haftungsausschlußklausel, sowie die Klausel der Übertragung
der Haftungsausschlußklausel auf jeden weiteren Abnehmer zu verwenden.
Bei Verletzung dieser Verpflichtung hat er uns im Falle der Inanspruchnahme
wegen Produkthaftung für Sachschäden eines Unternehmers schadund
klaglos zu halten, sowie alle daraus erwachsenden Kosten zu ersetzen.
3) Folgeschäden und mittelbare Kosten werden nicht ersetzt.
IX. Eigentumsvorbehalt
1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen
Geschäftsverbindung
mit dem Käufer vor. Als Bezahlung gilt der Eingang des Forderungsbetrages
bei uns.
2) Solange nicht bezahlt ist, darf der Käufer über die Ware nur im
Rahmen des üblichen Geschäftsganges und nur dann verfügen, wenn
die spätere Bezahlung des Kaufpreises gesichert ist, andere Verfügungen,
wie Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Sobald Zahlungsstockungen irgendwelcher Art beim Käufer eintreten oder
vorhersehbar sind, darf er über die nicht vollständig bezahlte Ware
nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung verfügen.
3) Die aus dem Weiterverkauf oder einer sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt im vollen Umfang
an uns ab; dies gilt sowohl für den Fall, daß die Vorbehaltsware
an einen oder mehrere Abnehmer
vor oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde, oder daß die Ware auf
andere Weise für den Käufer nutzbringend verwendet oder verwertet
wurde. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die Ware im eigenen
Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Über unsere Aufforderung ist
er verpflichtet, die Abtretung offen zu legen, sowie die erforderlichen Auskünfte
und Unterlagen herauszugeben.
4) Der Käufer verpflichtet sich, uns jederzeit Zutritt zur Vorbehaltsware
zu gewähren und uns Auskunft über deren Umfang und Verbleib zu geben.
5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung oder Herausgabeansprüche des Käufers
gegen Dritte zu verlangen.
6) Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die in unserem Eigentum
oder Miteigentum stehende Ware und die ihm abgetretene Forderung sofort mitzuteilen
und diese Zugriffe (z.B. Pfändungen) nach seinen Möglichkeiten und
auf seine Kosten abzuwehren.
X) Retourware, Stornierung
1) Retourware, das ist nach Verarbeitung verbleibende Restmenge bis max. 10
% der ursprünglichen jeweiligen Lieferung, kann nur innerhalb von 10
Werktagen ab Ausstellung des Lieferscheins, gegen Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr
in der Höhe von € 15,-- und in kompletten Bünden bzw. Verpackungseinheiten,
sowie einwandfreiem Zustand (Holzfeuchtigkeit 9 + - 2 %) zurückgenommen
und gutgeschrieben werden. Kleber und Lacke können nur in original verschlossenen
Gebinden zurückgenommen werden. Schadenersatzansprüche sind bei
Retourware ausgeschlossen.
2) Eine Stornierung des Auftrages ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung
bei Rückgabe der Ware in ganzen Verpackungseinheiten franko Erfüllungsort
möglich.
Der Käufer verpflichtet sich in diesem Fall zur Bezahlung einer Stornogebühr
von 20 % der Auftragssumme.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes
Recht
1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Firma
Stöckl GesmbH und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an
einem anderen Ort erfolgt.
2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Waidhofen/Ybbs.
3) Es gilt das österreichische Recht.