Stöckl GesmbH

A-3331 Kematen/Ybbs
Heide, 25. Straße 1

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen (gilt für Geschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz nur soweit, als diese Bedingungen nicht im Widerspruch zu diesem Gesetz stehen).

I. Allgemeines
1) Wir arbeiten ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen. Der Käufer anerkennt diese Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich sowohl für den vorliegenden Fall, als auch für alle zukünftigen Verträge mit uns und verzichtet auf die Geltung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen.
2) Mündliche Nebenabreden sowie Abweichungen (z.B. Widersprüche, Ergänzungen) von den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden auch nicht durch unser Schweigen oder unsere Lieferung, sondern nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung im besonderen Einzelfall und nur für das jeweilige Geschäft Vertragsinhalt.
3) Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich, wenn diese von uns gesondert schriftlich anerkannt wurden.
4) Für die vertraglichen Beziehungen und sich daraus ergebende Rechtsstreitigkeiten gilt die Anwendbarkeit Österreichischen Rechtes als vereinbart.
5) Es gelten die einschlägigen Ö-Normen, insbesonderes die Ö-Norm B 3000 und B 2218, sofern ihnen nicht durch nachstehende Bedingungen widersprochen wird.

II. Anbote, Kostenvoranschläge, Aufträge
1) Unsere Anbote sind stets freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
2) Lediglich schriftliche Kostenvoranschläge sind unter Vorbehalt des Punktes III. der Geschäftsbedingungen verbindlich. Auftragsspezifische Umstände, die außerhalb unserer Erkennbarkeit liegen, werden nicht Inhalt des Kostenvoranschlages.
3) Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben. Einwendungen gegen den Inhalt der Auftragsbestätigung sind binnen 1 Woche nach Erhalt der Auftragsbestätigung bei sonstigem Verlust schriftlich geltend zu machen. Ä nderungen und Ergänzungen der Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Preise
1) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.
2) Die Preise des Angebotes gelten nur bei Abnahme der gesamten bestellten Menge. Unsere Preise fußen auf Kosten zum Zeitpunkt der Preisabgabe. Sofern nicht ausdrücklich schriftliche Festpreise vereinbart werden, sind wir bei Veränderung der Kosten zwischen Anboterstellung und Lieferung berechtigt, den Kaufpreis um den Differenzbetrag zu erhöhen.

IV. Zahlung
1) Wenn nicht gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung andere Zahlungstermine vereinbart wurden, sind unsere Rechnungen binnen 30 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen werden jeweils auf die älteste noch offene Forderung berechnet.
2) Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
3) Wir sind nicht verpflichtet Wechsel, Schecks, Zahlungsanweisungen und ähnliches in Zahlung zu nehmen. Im Fall der Annahme geschieht dies nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Einganges, sowie unter Berechnung der Inkasso- und Diskontspesen, sowie der Wechselgebühren. Wechsel werden nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen.
4) Bei Zahlungsverzug oder aus anderen wichtigen Gründen sind wir, auch bei ursprünglich kreditiertem Kaufpreis berechtigt, die Erfüllung zu verweigern. Zahlungen im voraus zu verlangen oder - auch ohne Rücktritt vom Vertrag - die Ware zurückzufordern. Bei Vorliegen wichtiger Gründe, insbesondere dann, wenn Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, eine unverzügliche Sicherstellung für einen kreditierten Kaufpreis zu verlangen. Entspricht der Käufer einem dieser erwähnten Verlangen nicht, oder gerät der Käufer mit der Erfüllung einer Vertragspflicht in Verzug, wird unsere Forderung, sowie alle bestehenden Forderungen einschließlich der gestundeten, sofort fällig. Im Falle von Wechselprotest werden alle laufenden Wechsel des Käufers ungeachtet des ursprünglichen Verfallstages sofort fällig, wobei der Käufer alle diesbezüglichen Spesen, Kosten und Wechselgebühren zu tragen hat. Ferner erteilt der Käufer hiermit seine unwiderrufliche Zustimmung, daß wir die Waren in all diesen Fällen auf seine Kosten ohne Präjudiz für unsere Rechte abholen. Dasselbe gilt bei Zahlungseinstellung des Käufers oder bei Einleitung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleiches oder Konkursverfahrens über sein Vermögen.
5) Bei Zahlungsverzug sind wir ferner berechtigt, nach unserer Wahl Verzugszinsen, entweder in der Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Nationalbank oder in der Höhe der tatsächlichen Kosten unseres Bankkontokorrentkredites in Anspruch zu nehmen.
6) Es sind uns alle auflaufenden Mahn- und Inkassospesen und Anwaltskosten zu ersetzen.

V. Lieferung
1) Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Angegebene Liefertermine gelten nicht als Festtermine. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen, die durch Umstände außerhalb unserer Einflußmöglichkeiten bedingt sind (z.B. Krieg, Streit, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Verfügungen von Behörden etc.) entbinden uns für die Dauer und den Umfang der Behinderung von unserer Verpflichtung zur Lieferung und Leistung, ohne daß dem Vertragspartner ein Recht auf Schadenersatz zusteht.
2) Der Käufer hat für die ordnungsgemäß durchzuführenden Lieferungen zumutbare Bedingungen sicherzustellen und für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Liefer- bzw. Bestimmungsort zu sorgen. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, die Ware am Liefer- bzw. Bestimmungsort auf Gefahr und Kosten des Käufers abzuladen. Bei Verkauf auf Abruf hat der Käufer die Ware bei vereinbarter Abruffrist binnen 1 Monat nach Ablauf der Frist und ohne Vereinbarung einer Abruffrist binnen 4 Monaten ab Datum der Auftragsbestätigung abzurufen. Schadenersatz wegen Nichtlieferung oder Lieferverzug ist auf die Fälle vorzeitlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beschränkt.

VI. Transportkosten, Gefahrtragung
1) Die Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sobald sie für den Käufer ausgesondert oder als für ihn bestimmt gekennzeichnet worden ist, und wir den Käufer hiervon benachrichtigt haben.
2) Die Ware reist auf Gefahr und Rechnung des Käufers, und zwar auch dann, wenn wir die Versandkosten und die Anfuhr übernommen haben, oder wenn die Lieferung von einem anderen als dem Erfüllungsort erfolgt. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Käufers Transportversicherungen im handelsüblichen Umfang abzuschließen, übernehmen aber dafür keine Gewähr für volle Schadensdeckung. Verzögert sich die Absendung der Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Ware als ab Werk verkauft.
4) Die Vollständigkeit und Mängelfreiheit der Sendung ist sofort zu überprüfen, und Beschädigungen oder Fehlmengen sind vom Käufer auf dem Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerken und von dem mit der Versendung Beauftragten schriftlich zu bestätigen.

VII. Gewährleistung
1) Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung gilt unsere Lieferungs- und Leistungspflicht auch dann als ordnungsgemäß erfüllt, wenn wir dem Käufer
Warenproben bzw. Muster zur Verfügung gestellt haben, die tatsächliche Lieferung und Leistung davon zwar abweicht, aber der Qualitätssortierung laut Ö-Norm B 3000 entspricht.
2) Ist die Ware >wie besehen< verkauft oder vor Versand vom Käufer oder seinem Beauftragten besichtigt worden oder hat der Käufer die Ware trotz unseres Verlangens nicht vorher besichtigt, so ist jegliche spätere Beanstandung hinsichtlich Qualitätsbeschaffenheit, Maß und Gewicht ausgeschlossen.
3) Eine zugesicherte Eigenschaft liegt nur vor, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich als solche garantiert haben. Abweichungen, insbesondere hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit und der Farbtöne, sind im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen zulässig und begründen keine Mangelhaftigkeit.
4) Gewährleistungsansprüche werden von uns nur dann anerkannt, wenn sie unverzüglich schriftlich, in jedem Fall jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen - falls nicht eine vorherige Mängelrüge möglich und zumutbar ist - nach Eingang der Ware, jedenfalls aber vor Be-oder Verarbeitung der Ware unter detaillierter Angabe der Art der Mängel und der bemängelten Stückzahl geltend gemacht werden. Bei versteckten Mängeln gilt die Frist von 5 Werktagen ab Entdeckung des Mangels.
5) Im Falle von Beanstandungen ist der Käufer bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsanspruches verpflichtet, die Ware anzunehmen, abzuladen und getrennt nach kaufmännischen Grundsätzen zu lagern und zu pflegen, bis die bemängelte Ware unsererseits an Ort und Stelle überprüft wurde.
6) Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche nach erfolgter Bearbeitung durch den Käufer oder Dritte sind jedenfalls ausgeschlossen. Im Falle eines begründeten Gewährleistungsanspruches haben wir die Wahl, entweder eine Instandsetzung oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Ein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung besteht nicht.

VIII. Schadenersatzansprüche
1) Wir haften dem Käufer für den Schaden, der diesem durch unser vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder das unserer Erfüllungsgehilfen zugeführt wurde.
2) Wir haften nicht für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet. Bei weiterer Veräußerung oder sonstiger, auch unentgeltlicher Weitergabe unserer Ware an einen Unternehmer ist der Käufer verpflichtet, diesem gegenüber die vorstehende Haftungsausschlußklausel, sowie die Klausel der Übertragung der Haftungsausschlußklausel auf jeden weiteren Abnehmer zu verwenden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung hat er uns im Falle der Inanspruchnahme wegen Produkthaftung für Sachschäden eines Unternehmers schadund klaglos zu halten, sowie alle daraus erwachsenden Kosten zu ersetzen.
3) Folgeschäden und mittelbare Kosten werden nicht ersetzt.

IX. Eigentumsvorbehalt
1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Als Bezahlung gilt der Eingang des Forderungsbetrages bei uns.
2) Solange nicht bezahlt ist, darf der Käufer über die Ware nur im Rahmen des üblichen Geschäftsganges und nur dann verfügen, wenn die spätere Bezahlung des Kaufpreises gesichert ist, andere Verfügungen, wie Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Sobald Zahlungsstockungen irgendwelcher Art beim Käufer eintreten oder vorhersehbar sind, darf er über die nicht vollständig bezahlte Ware nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung verfügen.
3) Die aus dem Weiterverkauf oder einer sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt im vollen Umfang an uns ab; dies gilt sowohl für den Fall, daß die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer
vor oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde, oder daß die Ware auf andere Weise für den Käufer nutzbringend verwendet oder verwertet wurde. Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die Ware im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Über unsere Aufforderung ist er verpflichtet, die Abtretung offen zu legen, sowie die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen herauszugeben.
4) Der Käufer verpflichtet sich, uns jederzeit Zutritt zur Vorbehaltsware zu gewähren und uns Auskunft über deren Umfang und Verbleib zu geben.
5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung oder Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
6) Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware und die ihm abgetretene Forderung sofort mitzuteilen und diese Zugriffe (z.B. Pfändungen) nach seinen Möglichkeiten und auf seine Kosten abzuwehren.

X) Retourware, Stornierung
1) Retourware, das ist nach Verarbeitung verbleibende Restmenge bis max. 10 % der ursprünglichen jeweiligen Lieferung, kann nur innerhalb von 10 Werktagen ab Ausstellung des Lieferscheins, gegen Verrechnung einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 15,-- und in kompletten Bünden bzw. Verpackungseinheiten, sowie einwandfreiem Zustand (Holzfeuchtigkeit 9 + - 2 %) zurückgenommen und gutgeschrieben werden. Kleber und Lacke können nur in original verschlossenen Gebinden zurückgenommen werden. Schadenersatzansprüche sind bei Retourware ausgeschlossen.
2) Eine Stornierung des Auftrages ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung bei Rückgabe der Ware in ganzen Verpackungseinheiten franko Erfüllungsort möglich. Der Käufer verpflichtet sich in diesem Fall zur Bezahlung einer Stornogebühr von 20 % der Auftragssumme.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Firma Stöckl GesmbH und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Waidhofen/Ybbs.
3) Es gilt das österreichische Recht.